Zurück

APA-Pressemeldung: Novelle des Psychotherapiegesetzes im Nationalrat eingebracht

20.03.2024

Ausbildung ab 2026 an öffentlichen Universitäten - Zulassung auch für Angehörige gehobener Gesundheitsberufe möglich

Wien (OTS) - Die umfassende Novelle des Psychotherapiegesetzes wird heute dem Parlament zugewiesen. Das gaben Gesundheitsminister Johannes Rauch und Bildungsminister Martin Polaschek nach dem Ministerrat bekannt. Der Gesetzesentwurf sieht die Einrichtung eines Masterstudiengangs an öffentlichen Universitäten ab dem Jahr 2026 vor. Mit jährlich 500 Studienplätzen wird ein breiterer und kostengünstigerer Zugang zur Ausbildung geschaffen. Nach dem Masterstudium folgt eine praktische Phase mit Patient:innenkontakt und staatlicher Approbationsprüfung. Wesentlichste Änderung nach der Begutachtung: Angehörige medizinisch-technischer Dienste, diplomierte Pflegeberufe und Sozialarbeiter:innen können direkt ins Psychotherapie-Masterstudium einsteigen. ***

Um die psychosoziale Versorgung der Bevölkerung zu verbessern, präsentierte die Regierung im Jänner eine umfassende Reform des Psychotherapiegesetzes. Bis zum Ende der Begutachtungsfrist gingen über 120 Stellungnahmen ein. Das angepasste Gesetzesvorhaben wird heute im Parlament eingebracht. Es soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.

Zulassung auch für Angehörige von Pflegeberufen und medizinisch-technischen Diensten

Mehr als 30 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Psychotherapiegesetzes wird die Ausbildung ab dem Wintersemester 2026 an öffentlichen Universitäten stattfinden. Geplant sind 500 Masterstudienplätze pro Jahr, die regional verteilt verfügbar sein werden. Die Einrichtung der Studienplätze wird im Universitätsgesetz verankert.

Das Masterstudium dauert vier Semester. Zulassungsvoraussetzung ist ein fachlich einschlägiges Vorstudium. Die Liste wurde im Zuge des Begutachtungsprozesses deutlich erweitert. Sie umfasst neben Psychologie und Medizin nun auch Soziale Arbeit, Medizinisch-Technische Dienste sowie diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege. Bei allen weiteren Studien überprüft die Universität individuell, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Nach dem Masterstudium folgt eine Phase mit methodenspezifischer Fachausbildung und Praktika mit Patient:innenkontakt. Im Gesetz fixiert wurde nach der Begutachtung auch, dass die Ausbildung sowohl in der psychotherapeutischen Praxis als auch an Institutionen wie Kliniken oder Reha-Einrichtungen absolviert werden muss. So werden die Studierenden mit den unterschiedlichen Settings, in denen Psychotherapie stattfindet, vertraut. Abgeschlossen wird das Studium mit einer staatlichen Approbationsprüfung.

Fachärzt:innen für Psychiatrie und Ärzt:innen mit einer Zusatzausbildung in psychotherapeutischer Medizin müssen lediglich den dritten Ausbildungsabschnitt absolvieren. Die Psychotherapie war bisher der letzte hochrangig und eigenverantwortlich tätige Gesundheitsberuf ohne akademische Ausbildung.

Gesundheitsminister Johannes Rauch: “Die psychosoziale Versorgung der Bevölkerung ist eine wichtige Aufgabe der kommenden Jahre. Dafür brauchen wir bestens ausgebildete Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ganzen Land. Mit der umfassenden Novelle schaffen wir einen breiten, kostengünstigen Zugang zu diesem wichtigen Beruf. Mehr als 100 Jahre nach den Anfängen der Psychotherapie ist die Ausbildung an öffentlichen Universitäten ein letzter Schritt zur vollständigen wissenschaftlichen Anerkennung.”

Bildungsminister Martin Polaschek: Psychische Gesundheit bildet eine wichtige Grundlage für ein erfülltes und gesundes Leben. All jene, die Unterstützung in diesem wichtigen Bereich benötigen, sollen sie auch bekommen. Dafür braucht es Personal! Indem wir die psychotherapeutische Ausbildung reformieren, stehen unserem Land künftig etwa 500 zusätzliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zur Verfügung. Durch das neue Psychotherapiegesetz übernehmen wir sowohl als Bundesregierung aber auch als Gesellschaft die Verantwortung für die Ausbildung und Finanzierung der künftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)

pressesprecher@sozialministerium.at

sozialministerium.at