GutachterInnen
VÖPP Psychotherapeutische GutachterInnen – Weiterbildungscurriculum
Seit ca. 5 Jahren ist die Berufsgruppe Psychotherapie in der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen vertreten und scheint als eigenes Fachgebiet mit der Nummer 12.01 im Gesamtverzeichnis des Hauptverbandes der gerichtlich beeideten Sachverständigen auf.
Immer häufiger richtet sich der Bedarf nach Einholung von differenzierter Fachmeinung von Sachverständigen aus dem Bereich der Psychotherapie. Psychotherapeutische Gutachten werden in der Regel erstellt, um Personen, die bestimmte Angelegenheiten zu entscheiden haben, eine Beurteilung von Sachverhalten zu ermöglichen, welche eine über das normale Maß hinausgehende, besondere Sachkenntnis erfordern. Im Wesentlichen richtet sich der Auftrag für ein Gutachten wohl nach dem Informations- und Klärungsbedarf des Auftraggebers, der entscheiden muss, aus welchen Bereichen ein Sachverständigengutachten als erforderlich erachtet wird. Dabei sind vor allem die Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Beurteilung von Tatsachen auf Gutachten angewiesen. Bei einer Gutachtenserstellung von PsychotherapeutInnen handelt es sich um eine auf psychotherapeutisch-wissenschaftlicher Grundlage basierende Untersuchung und Beurteilung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die nicht nur die Krankheitsbehandlung, sondern auch die Gesundheitsvorsorge und –förderung umfassen.
Die mannigfaltigen Einsatzmöglichkeiten reichen u.a. von den Pflegschaftsangelegenheiten wie Fragen zu Besuchsrecht, Obsorge und Vormundschaft sowie Fragestellungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts, psychotherapeutische Kunstfehler bis hin zu Fragen zum Strafrecht (u.a. Suchtmittelgesetz, Strafvollzug). Die aufgezeigte Palette verdeutlicht die Möglichkeiten und Herausforderungen der zukünftigen Arbeitsschwerpunkte für PsychotherapeutInnen.
Psychotherapeutische Gutachten können Privatgutachten, Gerichtsgutachten und Gutachten für Verwaltungsbehörden sein. Der Bedarf an psychotherapeutischen Sachverständigen ist in der letzten Zeit stetig gewachsen und die Nachfrage nach der Expertise von psychotherapeutischen GutachterInnen wird sich in den nächsten Jahren noch verstärken. In Abgrenzung zu psychologischen und psychiatrischen Gutachten ist das psychotherapeutische Gutachten in der Lage, Aussagen über das komplexe psychische Funktionieren (Reifegrad der Abwehrmechanismen, Strukturniveau der Persönlichkeit usw.) zu treffen, unter Beiziehung der bio-psycho-soziokulturelle Aspekte in die Begutachtung der psychischen Gesundheit der zu begutachtenden Person, sowie allfälliger weiterer relevanter Personen, welche in die Begutachtung zu integrieren sind. Das psychotherapeutische Gutachten basiert auf der Grundlage der psychotherapeutischen Diagnostik und schließt prozessorientierte Empfehlungen in die Begutachtung mit ein.
Unabhängig vom ärztlichen Gutachten, welches aus medizinischer Sicht das Vorliegen einer Krankheit diagnostiziert und diese beurteilt, sowie unabhängig vom psychologischen Gutachten zielt das psychotherapeutische Gutachten auf die Abklärung einer entsprechend zielgerichteten Fragestellung aus psychotherapeutischer Sicht durch eine psychotherapeutische Diagnostik und Beurteilung ab.
Die VÖPP bietet aufgrund der starken Nachfrage und des erfolgreichen Durchgangs des Curriculums „Weiterbildung zum psychotherapeutischen GutachterInnen“ im Jahre 2010 Folgecurricula 2011 und 2012 an, welche sich inhaltlich mit dem Aufbau eines Gutachtens, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den speziellen Handlungsfeldern beschäftigen. Das Curriculum setzt sich aus insgesamt sechs (1 bis 2-tägigen) Seminaren zusammen. Den Abschluss des Weiterbildungscurriculums bildet die persönliche Teilnahme an mindestens zwei Gerichtsverhandlungen. Als Abschlussprüfung sind die Erstellung eines Gutachtens inklusive Gebührenverrechnung sowie die schriftliche Beantwortung von rechtlichen Fragen vorgesehen. Die positive Abschlussprüfung stellt die Voraussetzung für die Eintragung in die „Gutachter-Liste“ der VÖPP dar.
Der Vorteil für die Teilnehmer des Weiterbildungscurriculums psychotherapeutische GutachterInnen ist neben der Spezialisierung nicht nur, dass sie nach erfolgreichem Abschluss in die Gutachter-Liste eingetragen werden können, welche an die Gerichte bzw. Richter zur Information seitens der VÖPP weitergeleitet wird, sondern besteht auch darin, dass PsychotherapeutInnen im Rahmen des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen gemäß des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes bestens für die Zertifizierung vorbereitet sind. Die Zertifizierung als allgemein beeideter und gerichtlich Sachverständigen für das Fachgebiet Psychotherapie ist in weiterer Folge mit einer eigenen mündlichen Prüfung im Hauptverband verbunden. Dazu wurden eigene Prüfungsstandards für die Zertifizierungsprüfung in Zusammenarbeit mit Dr. Ines Stamm ausgearbeitet, welche die Grundlage für die Prüfung darstellen.
Im Rahmen des Referats „Psychotherapeutische Gutachter“ der VÖPP werden laufend rechtliche und inhaltliche Fragen diskutiert und ausgearbeitet. In Vorbereitung sind darüber hinaus die Einrichtung einer VÖPP-Intervisionsgruppe, ergänzende Weiterbildungsseminare für psychotherapeutische GutachterInnen und berufspolitische Veranstaltungen wie Informationsabende und Richtertreffen.
Als Leiterin des Referats stehe ich für allfällige Fragen hinsichtlich des Weiterbildungscurriculums gerne zur Verfügung.
Wien, Jänner 2011
Dr. Ines Stamm Landesorganisationsleitung VÖPP-Wien
e-mail: info@stamm-psychotherapie.at
Tel.: 0664-2437878
Gutachterweiterbildung 2011
Modul 1
Rahmenbedingungen und rechtlicher Teil I
Mag. Franz Mauthner, Dr. Sandra Wenda
21. und 22. Jänner 2011 10.00 - 18.00 Uhr
ACHTUNG: Anmeldeschluss 31.Dezember 2010
16 Einheiten
Inhalte: Ausgewählte Aspekte des Sachverständigenrechts unter besonderer Berücksichtigung der Gutachterrichtlinie für PsychotherapeutInnen und der Standesregeln für Sachverständige, besondere psychotherapierechtliche Fragestellungen im Kontext von Begutachtungen, Gerichtsorganisation, Gerichtsverfahren, Erfahrungsaustausch mit Richter
Kosten: € 295,-
Nichtmitglieder: € 413,-
Modul 2
Verfassen und Präsentation eines Gutachtens, rechtlicher Teil II
Mag. Christa Edwards, Mag. Monika Korber, Dr. Gerd Hermann,
25. Februar 2011 18.00 - 21.00 Uhr
26. Februar 2011 10.00 - 18.00 Uhr
11 Einheiten
Inhalte: Verfassen und Präsentation eines Gutachtens, Strafrecht
Kosten: € 195,-
Nichtmitglieder: € 273,-
Modul 3
Aufbau eines Gutachtens
Dr. Heiner Bartuska
25. März 2011 16.00 - 21.00 Uhr
26. März 2011 10.00 - 16.00 Uhr
11 Einheiten
Inhalte: formaler und inhaltlicher Aufbau, Fragestellung, Befundaufnahme, Darstellung des Befundes, etc.
Kosten: € 195,-
Nichtmitglieder: € 273,-
Modul 4
Spezielle gutachterliche Fragestellungen entsprechend der jeweiligen Zielgruppe
Dr. Reinhard Eher, Mag. Monika Korber, Dr. Heiner Bartuska
06. Mai 2011 18.00 - 21.00 Uhr
07. Mai 2011 10.00 - 18.00 Uhr
11 Einheiten
Inhalte: Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Strafrecht, Kunstfehler, Pflegschaftsrecht etc.
Kosten:€ 195.-
Nichtmitglieder: € 273,-
Modul 5
Rechtlicher Teil III
Dr. Harald Krammer, Mag. Franz Mauthner
17. Juni 2011 18.00 - 21.00 Uhr
18. Juni 2011 10.00 - 18.00 Uhr
11 Einheiten
Inhalte: Familienrecht, Gebührenrecht für SV
Kosten: € 195,-
Nichtmitglieder: € 273,-
Modul 6
Prüfungsstandards für die Zertifizierung – Spezielle Fragen für die Fachgruppe Psychotherapie
Dr. Ines Stamm
02. Juli 2011 10.00 – 18.00 Uhr
8 Einheiten
Inhalte: Vorbereitung für die Zertifizierung, Richtlinien, Leitlinien, rechtliche Vorgaben
Kosten: 150,-
Nichtmitglieder: 215.-
Verpflichtende Anwesenheit bei 2 Gerichtsverhandlungen (Termine werden vom Veranstalter angeboten)
Schriftliche Abschlussprüfung: Erstellung eines Gutachtens, Rechtsfragen, Erstellung einer Gebührennote
Prüfungsgebühr (inkl. Zertifikat und Listenführung in der VÖPP GutachterInnenListe)
Kosten: € 160,-
Teilnahmevoraussetzung:
Alle in der Liste des BMG eingetragenen PsychotherapeutInnen, mit mindestens 5 Jahren Berufsausübung.
Veranstaltungsort:
Lustkandlgasse 3-5, 1090 Wien - in den Seminarräumen der VÖPP
Es gelten die in den VÖPP Geschäftsbedingungen angeführten Teilnahme- und Zahlungsbedingungen. Module können auch einzeln gebucht werden.






